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ALLGEMEINE REGIERUNGSBESCHLÜSSE UND MAßNAHMEN INNERHALB DER KANZLEI (26.03.2020)

Die Anzahl der Corona-Erkrankungen in Deutschland steigt rapide an. Sowohl das Robert-Koch-Institut als auch das Bundesgesundheitsministerium geben klare, weitreichende Empfehlungen, um die Ausbreitung des COVID-19-Erregers zu verlangsamen bzw. einzudämmen.

A) Auswirkungen auf Unternehmen und Maßnahmen dagegen

Diese Maßnahmen hat neben den gesundheitlichen und gesellschaftlichen auch finanzielle Auswirkungen auf Menschen und Unternehmen auf der ganzen Welt. Daher hat sich die Bundesregierung auf ein sehr weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. Die Regierung hat sich auf die Fahne geschrieben, dass möglichst kein Unternehmen durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen soll. Dafür haben sich das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium auf die folgenden Maßnahmen verständigt:

  1. Die Kurzarbeitergeld-Regelung wird ab April angepasst. Die betroffenen Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben unter bestimmten Voraussetzungen von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen. Die Voraussetzungen hierfür wurden deutlich gelockert.
  2. Die Finanzbehörden wurden angewiesen Steuerstundungen unter erleichterten Bedingungen zu gewähren.
  3. Wenn ein Unternehmen unmittelbar von dem Corona Virus betroffen ist, wird bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und auf die Erhebung von Säumniszuschlägen verzichtet.
  4. Die Voraussetzungen für die Anpassung von Steuervorauszahlungen werden erleichtert.
  5. Der Zugang zu günstigen Krediten soll erleichtert werden. Zusätzliche Sonderprogramme für alle betroffenen Unternehmen bei der KfW sollen aufgelegt werden. Zugang zu diesen Krediten erhält man wie üblich über die Hausbank.

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, das Volumen der vorgenannten Maßnahmen nicht zu begrenzen. Eine solch umfassende Zusage ist einmalig in der deutschen Nachkriegsgeschichte.

B) In eigener Sache und in Ihrem Interesse

Um trotz einer drohenden Infektion den Betrieb unserer Kanzlei aufrechtzuerhalten und insbesondere zeitkritische Lohnabrechnungen und Buchführungen erstellen zu können, aber auch Anträge für die obigen Maßnahmen der Bundesregierung stellen zu können, haben wir seit gestern die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  1. Alle Mitarbeiter bei denen dies möglich oder aufgrund der Schul- und Kitaschließungen notwendig ist, arbeiten bis auf weiteres von Zuhause aus. Durch den erhöhten logistischen Aufwand kann es in Einzelfällen zu Verzögerungen kommen oder die telefonische Erreichbarkeit nicht im gewohnten Umfang gewährleistet sein.
  2. Alle persönlichen Termine der kommenden zwei Wochen werden wir, sofern dies möglich ist, als Telefontermine oder per Videokonferenz wahrnehmen. Alle anderen Termine werden wir leider zunächst um zwei Wochen verschieben müssen.
  3. Wir bitten Sie – sofern dies möglich ist – Ihre Belege und Ordner in unserem Briefkasten zu werfen und einen persönlichen Kontakt möglichst zu vermeiden.
  4. Wir begrüßen unsere Mandanten bis auf weiteres nur noch mit einem herzlichen Lächeln und verzichten auf den Handschlag.

Bitte haben Sie Verständnis für die obigen Maßnahmen. Diese dienen dazu, den Betrieb unserer Kanzlei aufrechtzuerhalten und zu sichern.

C) Für Arbeitgeber

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter dem folgenden Link die häufigsten Fragen und Antworten der Pandemie zusammengestellt:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

 

Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]