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HILFEN FÜR INGELHEIMER (10.06.2020)
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise etwas abzumildern, hat die Stadt Ingelheim ein eigenes Corona-Förderprogramm aufgelegt. Begünstigt sind alle Unternehmen, die bereits bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz Unterstützung aus dem Bundesprogramm Corona-Soforthilfe beantragt und bewilligt bekommen haben. Die Steuerberatung Schwarz und Bengsch informiert Sie hier als „ureingesessenes“ Ingelheimer Unternehmen natürlich besonders gerne.
Die Ingelheimer Förderung besteht zurzeit aus zwei Zuschussmöglichkeiten, die wahlweise, aber nicht gemeinsam beantragt werden können:
1. Aufstockung des Förderbetrags durch die Stadt Ingelheim
Der von der Investitions- und Strukturbank ausbezahlte Förderbetrag kann durch die Stadt Ingelheim aufgestockt werden. Die Aufstockung beträgt maximal 50 % des von der ISB ausbezahlten Betrages folglich 4.500,00 oder 7.500,00 Euro, abhängig von der Größe des Unternehmens. Der Zuschuss ist zweckgebunden für Ausgaben, die zwischen dem 10. März 2020 und dem 30. Juni 2021 getätigt wurden bzw. werden. Es werden lediglich Corona-bedingte zusätzliche Betriebsausgaben gefördert. Hierunter können zum Beispiel Werbeaktivitäten fallen, die Anschaffung zusätzlicher Geh-Vorrichtungen, Umbauten zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen oder die Erschließung neuer Geschäfts- und Absatzzweige.
2. Tilgungszuschuss für Darlehen
Alternativ kann ein Tilgungszuschuss für bestimmte Darlehen der Investitions- und Strukturbank sowie der KfW beantragt werden. Bisher wurden Darlehen der landwirtschaftlichen Rentenbank nicht gefördert. Dies soll aber in den kommenden Tagen noch in die Förderbedingungen aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss beträgt 50 % des Darlehensvolumens, höchstens jedoch 100.000,00 Euro je Antragsteller.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis zum 30. Juni bei der Stadt Ingelheim eingegangen sein muss. Sollte eine solche Förderung für Sie oder Ihr Unternehmen infrage kommen, sprechen Sie uns bitte hierauf an.
Die Stadt Ingelheim plant die Fördermaßnahmen noch weiter auszubauen und hierfür die bisher bestehende Einzelhandelsförderung zu erweitern. Der Zuschuss beträgt 50 % der förderfähigen nachgewiesenen Investitionen. Der Höchstbetrag soll von 5.000,00 auf 10.000,00 Euro verdoppelt werden. Der Empfängerkreis soll auf Dienstleistungsunternehmen erweitert werden. Die regionale Beschränkung der bestehenden Förderung soll entfallen.
Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Alle aktuellen Entwicklungen zu Folgen der Pandemie unter der Lupe eines Ingelheimer Steuerberaters verfolgen Sie gerne weiterhin hier, in unserem Blog.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]