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Corona-Überbrückungshilfe ab September (25.09.2020)

 

die Corona-Überbrückungshilfe wird in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt. Hierbei wurde die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 € gestrichen. 

Künftig besteht Anspruch auf die Überbrückungshilfe, wenn das Unternehmen 

  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder 
  • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen hat. 

Die Fördersätze betragen: 

  • 90 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch 
  • 60 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 % und 
  • 40 % der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 % 

 Zudem wird die Personalkostenpauschale mit 20 % der förderfähigen Kosten verdoppelt. 

 Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen. 

Wenn Sie wünschen, dass wir eine entsprechende Prüfung für Ihr Unternehmen vornehmen oder einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen sollen, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. 

 Für andere etwaige Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. 

Alle aktuellen Entwicklungen zu Folgen der Corona Pandemie unter der Lupe eines Ingelheimer Steuerberaters verfolgen Sie gerne weiterhin in unserem Blog.

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