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[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Als Grundstücksbesitzer/in besteht für Sie im Sommer Handlungsbedarf. Sie sind verpflichtet eine Grundsteuererklärung abzugeben, damit ab 2025 die Grundsteuer neu festgesetzt werden kann.

Was wurde geändert?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültige Bemessung der Grundsteuer anhand jahrzehntealter unveränderter Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung angeordnet. Daher sind zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet neu zu bewerten. Hierfür muss für jedes Grundstück und für jeden Betrieb mit Grundvermögen eine Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die Erklärung ist ausschließlich digital abzugeben.

Die Abgabefrist läuft vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022.

 

Lesen Sie hierzu unsere Mandanteninformation zur Grundsteuerreform (PDF)

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