SICHERN SIE IHRE ZAHLUNGSFÄHIGKEIT! (31.03.2020)
Besonders zum Monatswechsel. Prüfen Sie auch die Möglichkeit von staatlichen Zuschüssen aufgrund der aktuellen Lage. Sprechen Sie uns an!
Eine Botschaft von Claus Schwarz.
Hier der Link zum Beitrag
Besonders zum Monatswechsel. Prüfen Sie auch die Möglichkeit von staatlichen Zuschüssen aufgrund der aktuellen Lage. Sprechen Sie uns an!
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Gerade in dieser schweren Zeit ist die Sicherstellung der Liquidität existenziell wichtig. Selbst wenn Sie ein für die nächsten Monate ausreichendes Liquiditätspolster haben, sollten Sie nicht weiter zögern und jetzt handeln.
Dabei sind die nachfolgenden Maßnahmen denkbar:
Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Auf ihrer Website (isb.rlp.de) werden die Antragsformulare, die Antragsrichtlinie und häufig gestellte Fragen gelistet.
In Hessen betragen die Zuschüsse für Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte 10.000 Euro, bis zu 10 Beschäftigte 20.000 Euro und bis zu 50 Beschäftigte 30.000 Euro. Sie sind voraussichtlich ab Montag, den 30. März 2020, online beim Regierungspräsidium Kassel (rp-Kassel.hessen.de) zu beantragen.
Bitte sprechen Sie uns gegebenenfalls an, um zu besprechen welche Maßnahmen in Ihrem Unternehmen sinnvoll sind. Wir können dann zusammen die kommenden Schritte besprechen.
Bitte sprechen Sie uns gegebenenfalls an, um zu besprechen welche Maßnahmen in Ihrem Unternehmen sinnvoll sind. Wir können dann zusammen die kommenden Schritte besprechen.
Die Anzahl der Corona-Erkrankungen in Deutschland steigt rapide an. Sowohl das Robert-Koch-Institut als auch das Bundesgesundheitsministerium geben klare, weitreichende Empfehlungen, um die Ausbreitung des COVID-19-Erregers zu verlangsamen bzw. einzudämmen.
Diese Maßnahmen hat neben den gesundheitlichen und gesellschaftlichen auch finanzielle Auswirkungen auf Menschen und Unternehmen auf der ganzen Welt. Daher hat sich die Bundesregierung auf ein sehr weitreichendes Bündel von Maßnahmen verständigt, um Arbeitsplätze und Unternehmen aller Größen und Branchen zu schützen. Die Regierung hat sich auf die Fahne geschrieben, dass möglichst kein Unternehmen durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen soll. Dafür haben sich das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium auf die folgenden Maßnahmen verständigt:
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, das Volumen der vorgenannten Maßnahmen nicht zu begrenzen. Eine solch umfassende Zusage ist einmalig in der deutschen Nachkriegsgeschichte.
Um trotz einer drohenden Infektion den Betrieb unserer Kanzlei aufrechtzuerhalten und insbesondere zeitkritische Lohnabrechnungen und Buchführungen erstellen zu können, aber auch Anträge für die obigen Maßnahmen der Bundesregierung stellen zu können, haben wir seit gestern die folgenden Maßnahmen ergriffen:
Bitte haben Sie Verständnis für die obigen Maßnahmen. Diese dienen dazu, den Betrieb unserer Kanzlei aufrechtzuerhalten und zu sichern.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat unter dem folgenden Link die häufigsten Fragen und Antworten der Pandemie zusammengestellt:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Handlungsfähig in der aktuellen Lage bleiben. Gemeinsam Betriebe stützen und die Krise überstehen. Wir sind für Sie da!
Eine Botschaft von Claus Schwarz.